Vom Sinn des
kirchlichen Begräbnisses
1. Die christliche Gemeinde verkündet beim Begräbnis ihrer
Glieder, dass Jesus Christus auferstanden ist und sie die Auferstehung
der Toten und das Leben der kommenden Welt erwartet. Mit dieser Verkündigung
begleitet sie die Sterbenden, gibt den Toten das letzte Geleit und steht
den Hinterbliebenen bei. ...
2. An den Gräbern der Verstorbenen bezeugt die Kirche den Tod
als Gericht Gottes über die Sünde, verkündigt den Ostersieg
Jesu Christi und die Auferstehung der Toten und bekennt seine Wiederkehr
zum Gericht und zur Vollendung seiner Gemeinde. Mit einem christlichen
Begräbnis erweist die Kirche ihren Gliedern den letzten Liebesdienst
und stärkt die Trauernden durch Gottes Wort und Gebet.
3. Am Sarge oder an der Urne soll nicht das Leben verherrlicht werden,
über das der Tod Herr ist, sondern Christus verkündigt werden,
der Herr ist über den Tod. Die Predigt wird auch des Verstorbenen
gedenken und dankbar bezeugen, was Gott an ihm und durch ihn getan hat.
...."
4. Weil das Begräbnis ein Gottesdienst der Gemeinde ist, nehmen
an ihm nicht nur die Angehörigen und Freunde, sondern auch andere
Gemeindeglieder teil." (aus der Beerdigungsagende der Vereinigten Evangelisch
- Lutherischen Kirchen in Deutschland)
Die Begleitung
Der Tod gehört zu unserem Leben dazu! Wenn ein Gemeindeglied sterbenskrank ist, so stehen die Pastorinnen und Pastoren bereit, um dem Menschen im Sterben zu begleiten. Deshalb sollten die Angehörigen keine Scheu haben, die Gemeindepastorin / den Gemeindepastoren zu dem Kranken einzuladen. Oft ergeben sich bei diesen Besuchen wertvolle Gespräche. Die Seelsorgerin / der Seelsorger bringen sicherlich soviel Taktgefühl mit, um keinen Schritt zu tun, welchen der Kranke nicht gehen möchte. Bei dieser Gelegenheit kann auch das Abendmahl gereicht werden. Leider wird das Hausabendmahl oft mit einer letzten Ölung verwechselt. Jeder Pflegebedürftige kann das Hausabendmahl bei sich feiern lassen, ohne dass gleich ans Sterben gedacht werden muss.
Die Aussegnung
Wenn ein Familienglied gestorben ist, sind viele Dinge zu bedenken. Vieles nimmt der Bestatter den Angehörigen ab. Gemeinsam mit dem Bestatter und der Pastorin / dem Pastoren wird der Termin für die Trauerfeier festgelegt. Die meisten Angehörigen wünschen die Aussegnung des Verstorbenen. Entweder findet sie im Hause des Verstorbenen am offenen bzw. am bereits geschlossenen Sarg oder im Zusammenhang der Überführung in der Friedhofskapelle statt. Bei der Aussegnung wird ein kurzes Bibelwort, ein Gebet und ein Segensspruch gesprochen. Der bekannteste Valetsegen lautet: "Es segne dich Gott, der Vater, der dich nach seinem Ebenbild geschaffen hat. Es segne dich Gott, der Sohn, der dich durch sein Leiden und Sterben erlöst hat- Es segne dich Gott, der Heilige Geist, der dich zu seinem Tempel bereitet und geheiligt hat. Es sei dir gnädig im Gericht und schenke dir das ewige Leben."
Das Geläut
Das Geläut ist der hörbare Abschied der ganzen Kirchengenmeinde von ihrem Gemeindeglied. Trauer und Hoffnung kommen durch das Geläut zum Ausdruck. "Die Lebenden rufe ich, die Toten geleite ich.", lautet die Inschrift auf der Totenglocke in Benterode. Jedes Dorf hat seine eigene Läuteordnung. In Uschlag, Benterode, Nienhagen, Escherode, Dahlheim und Nieste läutet zur Überführung vom Sterbehaus in die Friedhofskapelle meistens die tiefe Totenglocke. In den anderen Dörfern wird am Sterbetag oder am darauf folgenden Tag "ausgeläutet" : In Lutterberg läutet die Totenglocke abends um 20 Uhr und in Speele um 12 Uhr oder um 18 Uhr, in Landwehrhagen um 17 Uhr. Am Tag der Trauerfeier rufen die Glocken in Spiekershausen um 8 Uhr und in Benterode, Escherode, Nienhagen und Nieste um 9 Uhr zum Gedenken. In Nieste gibt es dabei das "Schauerläuten": die tiefklingende Glocke läutet zweimal drei Minuten, unterbrochen von zwei zweiminütigen Pausen, als dritter Schauer klingen beide Glocken drei Minuten lang. Der erste Schauer erinnert an das irdische, vergängliche Leben, der zweite Schauer erinnert an den Tod, der dritte Schauer ermuntert zur Hoffnung auf die Auferstehung von den Toten. Zur Trauerfeier läuten in allen jeweiligen Dörfern die Kirchenglocken zum Beginn und während des letzten Weges zum Grab.
Das Trauergespräch
In der Regel kommt die Pastorin / der Pastor zum verabredeten Zeitpunkt
zum Trauergespräch ins Trauerhaus. An erster Stelle ist es ein seelsorgerliches
Gespräch, welches natürlich sehr persönlich und immer anders
ist. Es ist für die Angehörigen nicht leicht, den Tod eines geliebten
Menschen zu verkraften, auch dann nicht, wenn der Tod Erlösung von
Leiden bedeutet. Dann wird auch über die bevorstehende Trauerfeier
gesprochen. Für die Trauerfeier können die Angehörigen Wünsche
äußern: Welche Lieder sollen gesungen werden? Welches Bibelwort
soll den Verstorbenen auf seinem letzten Weg geleiten? Bisweilen gibt es
Wünsche zur Musik. Wenn die Angehörigen dies möchten, können
sie bei der Trauerfeier auch selbst etwas sagen, was ihnen am Herzen liegt.
Bisweilen gibt es Verfügungen des Verstorbenen über die Form
der Bestattung, dass er eine herkömmliche Erdbestattung haben möchte,
dass er verbrannt werden möchte, dass seine Urne anonym bestattet
oder in die See versenkt werden soll. Solche Verfügungen sind zu respektieren,
aber sie sind Gegenstand des Trauergesprächs.
Für die Seelsorgerin / den Seelsorger ist es ein Anliegen, die
Trauernden an die große Hoffnung zu erinnern, dass Gott ihren Verstorbenen
einmal von den Toten auferwecken wird.
Die Trauerfeier
Die christliche Trauerfeier ist zunächst ein Gottesdienst. In ihm wird Gott die Ehre gegeben und die Hoffnung auf die Auferstehung verkündet. "Hier sind wir alle gleich!", heißt es an den Friedhofstoren in Uschlag, in Nienhagen und in Escherode. Vor Gott sind wir alle gleich; deshalb geht es bei der Traueransprache nicht darum, welche Verdienste ein Verstorbener erworben hat, sondern wie in seinem Leben Gottes Güte sichtbar geworden ist. Bei der Trauerfeier werden zwei oder drei Lieder gesungen, ein Psalmgebet wird zu Anfang und ein Fürbittengebet wird zum Schluss gesprochen. Eine Bibellesung erinnert daran, dass die Toten in Gottes Hand sind und wir Grund zur Hoffnung haben.
Meistens wird in unseren Dörfern die Trauerfeier mit der Erdbestattung verbunden. Gleichzeitig aber nimmt die Zahl der Feuerbestattungen zu, so dass entweder nach der Trauerfeier der Sarg mit dem Verstorbenen vom Bestatter zur Verbrennung überführt wird und die Bestattung der Asche des Verstorbenen nach einigen Wochen erfolgt, oder die Trauerfeier wird erst nach der Verbrennung des Verstorbenen zusammen mit der Bestattung der Asche gehalten.
Das Gedenken im Gottesdienst
Im Sonntagsgottesdienst nach der Trauerfeier wird der Verstorbene verlesen und seiner in einem Gebet gedacht. Damit bringt die Gemeinde zum Ausdruck, dass sie Anteil an der Trauer der Familienangehörigen nimmt und dass sie sich mit ihrem verstorbenen Gemeindeglied verbunden weiß. An diesem Gottesdienst nehmen auch die Angehörigen, Verwandte und Freunde des Verstorbenen teil.
Der Ewigkeits- oder der Totensonntag
Die trauernden Angehörigen werden zum Gottesdienst am Letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem Ewigkeits- oder dem Totensonntag besonders eingeladen. In diesem Gottesdienst werden alle verstorbenen Gemeindeglieder aus dem zuneige gehenden Kirchenjahr verlesen und ihrer im Gebet gedacht. Das Abendmahl, das in diesem Gottesdienst gefeiert wird, soll an das kommende Freudenmahl im Reich Gottes erinnern.
Nun sich das Herz von allem löste,
was es an Glück und Gut umschließt,
komm, Tröster, Heiliger Geist und tröste,
der du aus Gottes Herzen fließt.
Nun sich das Herz in alles findet,
was ihm an Schwerem auferlegt,
komm, Heiland, der uns mild verbindet,
die Wunden heilt, uns trägt und pflegt.
Nun sich das Herz zu dir erhoben
und nur von dir getragen weiß
bleib bei uns, Vater. Und zum Loben
wird unser Klagen. Dir sei Preis.
Jochen Klepper (1903-1942)